Düsseldorfer Tabelle 2026

Düsseldorfer Tabelle 2025

Die Düsseldorfer Tabelle wird angepasst

Zum 1. Januar 2026 wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Insbesondere die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder wurden angehoben.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle kann der Kindesunterhalt ermittelt werden. Die Beträge der Düsseldorfer Tabelle orientieren sich an den Lebensverhältnissen der Eltern, an dem Alter des Kindes sowie den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten.

Die Tabelle, die es schon seit 1979 gibt, wird von den Gerichten, den Jugendämtern und den Rechtsanwälten zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen.

Bedarfssätze

Mit der Anhebung der Bedarfssätze wird nunmehr auch der Mindestunterhalt wie folgt angepasst und beträgt gemäß § 1612a BGB ab dem 1. Januar 2026:

  • für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 486 Euro (vorher: 482 Euro),
  • für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 558 Euro (zuvor 554 Euro) und
  • für Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 653 Euro (statt vorher 649 Euro).

Diese Anhebung führt auch zu einer Änderung der Bedarfssätze der folgenden Einkommensgruppen. Und die Ansprüche volljähriger Kinder und Studierender werden ebenfalls angepasst.

Anrechnung Kindergeld

Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen, und zwar bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang.

Selbstbehalte

Die Selbstbehalte – die den Unterhaltsschuldnern für ihren Eigenbedarf zu belassenden Beträge – beträgt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern sowie gegenüber unverheirateten volljährigen Kindern bis zum 21. Lebensjahr für Unterhaltsschuldner,

  • die nicht erwerbstätig sind 1.200 Euro und
  • für Unterhaltsschuldner, die erwerbstätig sind 1.450 Euro.

Erhöhung Kindergeld 2025

Das Kindergeld wurde nunmehr ebenfalls erhöht und beträgt seit 2026 nunmehr 259 Euro (vormals: 255 Euro) pro Kind.

(Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf: Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2025)

Was muss hinsichtlich des Unterhalts beachtet werden?

Gibt einen sogenannten dynamisierten Unterhaltstitel – also einen Unterhaltstitel, mit dem der Unterhalt automatisch an das Alter des Kindes oder eben der Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle angepasst wird, schulden die Unterhaltsschuldner grundsätzlich ab dem 1. Januar 2026 den erhöhten Unterhalt. Um hier sicherzustellen, dass der erhöhte Unterhalt auch tatsächlich gezahlt wird, kann ein Hinweis auf die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle sinnvoll sein.

©Karola Rosenberg