Sorge- und Umgangsrecht

Sorgerecht und Umgangsrecht

Bei der Trennung mit Kind gibt es häufig auch Konflikte ums Kind. Wir erarbeiten mit Ihnen Schritt für Schritt Lösungen. Von dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht bis zur Regelung des Umgangs erarbeiten wir mit Ihnen Strategien, um Hochstreitigkeit zu vermeiden oder zu beenden und Lösungen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kinder zu finden.

Sorgerecht und Umgangsrecht bei der Trennung mit Kind

Bei vielen Paaren ist die Vorfreude auf das Kind groß und die Idee, eines Tages bei einem Anwalt und vor dem Familiengericht um alles vom Kindesunterhalt, der Regelung des Umgangs über die Durchsetzung eines Wechselmodells bis hin zur Beantragung des alleinigen Sorgerechts zu streiten, erscheint unvorstellbar. Neben den hochkochenden Emotionen, die durch eine Trennung und/oder Scheidung mit Kind ohnehin entstehen, können finanzielle Sorgen, die Fragen nach dem Unterhalt und der Konflikt ums Kind zur psychischen Höchstbelastung führren.

Wir können Ihnen helfen, wenn Sie...

…sich schon ab dem ersten Kontakt eine ganzheitliche Betreuung für Ihre Trennung mit Kind und ehrliche Einschätzungen für die Erfolgsaussichten von Verfahren zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht wünschen.

… nach Lösungen für Ihre Trennungsfamilie suchen, damit Ihr Kind frei und unbeschwert aufwachsen kann.

…sich für Ihre Trennung mit Kind eine Anwältin an Ihrer Seite wünschen, die Sie auch durch hochstreitige Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren begleitet und berät und als Schutzschild gegen Angriffe fungiert.

Die Ausgangssituation

Alleiniges Sorgerecht oder gemeinsames Sorgerecht, geregelter Umgang und Unterhalt

Im ersten Schritt analysieren wir Ihre Ausgangssituation. Sind Sie mit dem anderen Elternteil verheiratet und haben von Gesetzes wegen das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Oder haben Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt? Wie war Ihre Wohn- und Lebenssituation? Wer hat welche Aufgaben bei der Erziehung und Betreuung des Kindes übernommen? Gibt es eine Vaterschaftsanerkennung?

Haben Sie als unverheiratetes Paar das gemeinsame Sorgerecht vor dem Jugendamt einrichten lassen? Was ist Ihr Ziel und warum? Gibt es bereits Gerichtsbeschlüsse oder familiengerichtliche Gutachten? Das alles sind Faktoren, die bei gerichtlichen Entscheidungen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht eine Rolle spielen und nur einige Fragen, die sich bei der Analyse der Ausgangssituation stellen.

In unserem kostenlosen Fragebogen können Sie Angaben zu Ihrer Lebenssituation, dem Sorgerecht, dem Umgangsrecht und dem Stand des Gerichtsverfahrens machen, wenn es schon eins gibt. Wir prüfen Ihren Fall völlig unverbindlich und kostenfrei und senden Ihnen eine erste Einschätzung per E-Mail zu. Für diesen Service entstehen Ihnen keine Kosten. Sie bekommen immer eine Kostenaufklärung, bevor Kosten entstehen und können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie ein weiterführendes Beratungsangebot annehmen möchten oder nicht.

Die Problemanalyse

Umgangsrecht, Sorgerecht oder Unterhalt

Im zweiten Schritt analysieren wir die Probleme, die bei Ihrer Trennung mit Kind entstanden sind oder entstehen könnten. Gibt es Streit um das Sorgerecht und welche Bereiche des Sorgerechts sind betroffen? Gibt es Diskussionen um den Lebensmittelpunkt des Kindes, um den Umzug mit Kind oder können Sie keine Einigung finden, zu welcher Schule oder in welchen Kindergarten Ihr Kind gehen soll? Streiten Sie darüber, welche Umgangsregelung dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ob ein Wechselmodell gut für das Kind ist oder wann, wo oder wer überhaupt das Kind sehen soll?

In der Problemanalyse entwirren wir die häufig komplexen Sachverhalte und ordnen sie rechtlichen Regelungen zu.

Wir besprechen die hinter dem Streit liegende Motivation. Handelt es sich um eine schlichte sachliche Meinungsverschiedenheit darüber, was das Beste für das Kind ist oder gibt es dahinterliegende Motivationen? Spielen die finanziellen Auswirkungen auf den Unterhalt bei der Diskussion um den Umgang bis hin zum Wechselmodell eine Rolle oder dominieren Aspekte des Kindeswohls? Ist die Rede von Bindungsintoleranz? Gab es Gewalt oder spielen psychische Erkrankungen oder die Behauptung von psychischen Erkrankungen eine Rolle? Handelte es sich um eine toxische Beziehung mit einer ungesunden Kommunikation? Gab oder gibt es Behauptungen oder Befürchtungen wegen einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, psychischer Gewalt, Münchhausen-by-proxy-Syndrom, bipolare Störung, Borderline-Erkrankung, Depressionen etc., um nur einmal die häufigsten Angaben zu nennen.

Wenn Sie Ihre Situation lieber direkt schildern wollen, können Sie per E-Mail direkt einen Beratungstermin direkt buchen. Für den Beratungstermin brauchen Sie nicht aus dem Haus, er findet telefonisch oder via Videocall statt. Planen Sie für die erste ausführliche Fallanalyse etwa 1 Stunde Zeit ein. Sie haben die Möglichkeit, vorab bis zu 5 wichtige Dokumente (z.B. Beschlüsse/Ergebnis von Gutachten/problematische Kommunikation, eigene Falldarstellung) per Mail einzureichen. Die Gebühr für diesen Termin beträgt 249,90 €.

Das Lösungskonzept

Auf zum Familiengericht,
zur parteiischen Elternberatung oder zur Mediation

Auf der Grundlage Ihrer Angaben, Ihrer Ziele und der aktuellen Rechtsprechung entwickeln wir mit Ihnen ein erstes Lösungskonzept. Dabei ist es uns ein besonderes Anliegen, die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Gerade in den Verfahren zum Umgangsrecht ist die Berücksichtigung der Bindungen, des Kindeswillens und der Alters- und individuellen Entwicklungsstufe des Kindes wichtig. Im Sorgerecht ist entscheidend, dass das Kind ein sicheres und verlässliches Umfeld zum Aufwachsen erlebt, entsprechend seiner individuellen Interessen gefördert wird und alle Hilfe und Unterstützung bekommt, die für ein gesundes Aufwachsen notwendig sind.

Die wichtigste Frage ist immer: Löst ein antragsgemäßer Gerichtsbeschluss Ihr Problem?

Wir besprechen:

  • welches Lösungskonzept welche Erfolgsaussichten hat und was Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen aussagen,
  • ob es besser ist, ein gerichtliches Verfahren (weiter) zu betreiben oder
  • ob es außergerichtliche Lösungsoptionen gibt.

Wir besprechen außerdem:

  • welche Unterstützungsangebote es gibt,
  • wie der Kindesunterhalt kostenlos beantragt werden kann,
  • ob die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt und
  • welche Kosten bei einer Zusammenarbeit entstehen.

Transparenz ist entscheidend, um Vertrauen zu schaffen. Vertrauen ist entscheidend, um zum Ziel zu gelangen. Unser Ziel ist es, Ihren Wunsch nach einem friedlichen und unbelasteten Leben nach der Trennung mit Kind umzusetzen, damit ihr Kind frei und unbeschwert aufwachsen kann.

Die Zusammenarbeit

Mandatsübernahme, Hintergrundberatung oder Mediation

Mit dem erarbeiteten Lösungskonzept besprechen wir die weitere Zusammenarbeit. Wir übernehmen bundesweit Fälle und reisen zu den Terminen persönlich an und greifen bei Fällen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht so gut wie nie und wenn, dann nur nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen auf externe Terminsvertreter zurück. Vor den Terminen arbeiten wir über E-Mails, Telefonate und Videocalls zusammen und vereinbaren nach Wunsch auch persönliche Treffen. Wir überprüfen das erarbeitete Lösungskonzept und passen es mit Ihnen gemeinsam kontinuierlich an den aktuellen Stand des Verfahrens an.

Neben der „Vollvertretung“ vor Gericht und der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit gibt es auch weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Wenn auf beiden Seiten die grundsätzliche Bereitschaft besteht, eine gemeinsame Lösung für das Kind zu finden, können in einer Mediation flexiblere und individuellere Lösungen geschaffen werden als in einem Gerichtsverfahren. Allerdings muss die Mediation unparteiisch sein und wenn sie scheitert, kann ein Mediator oder eine Mediatorin nicht mehr einseitig in einem Gerichtsverfahren tätig sein.

Das Problem besteht bei einer parteiischen Elternberatung nicht. Wenn sie diese bei uns in Anspruch nehmen, nennen wir das auch eine Hintergrundberatung. Wir begleiten und beraten Sie dabei durch Ihre Trennung mit Kind und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam individuelle Handlungskonzepte auch ohne, dass wir dabei nach außen hin auftreten. Dabei entscheiden Sie, wie viel oder wenig Beratungsbedarf Sie haben und haben so jederzeit die volle Kostenkontrolle.

Füllen Sie jetzt den Fragebogen zur kostenfreien Ersteinschätzung aus.
In der Regel melden wir uns innerhalb von 48 Stunden per E-Mail bei Ihnen zurück.

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