
Über die Kanzlei
Als familienrechtlich ausgerichtete Spezialkanzlei berate ich Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihr Kind. Bei der Vertretung Ihrer Interessen verfolge ich einen lösungsorientierten Ansatz.
Als viertes von fünf Kindern bin ich damit aufgewachsen zu verhandeln – über den besten Sitzplatz, das größte Stück Kuchen oder das schönste Spielzeug. Durch meinen Vater, Rechtsanwalt Elmar Bergmann, der damals noch als Richter tätig war, habe ich schon früh Einblicke in das Familienrecht bekommen.
Referenzen
Häufige Fragen
Wie läuft das Mandat in der Kanzlei für Kindschaftsrecht / Familienrecht ab?
Erster Kontakt
- Füllen Sie zunächst den Online-Fragebogen soweit wie möglich aus und senden Sie uns diesen zu. Alle Angaben werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.
- Ihre Angaben werden hier gelesen und bewertet. Per Mail oder per Telefon erhalten Sie ein erstes kostenfreies Feedback und eine erste Einschätzung Ihres Falls.
- Nach dieser ersten Einschätzung können Sie entscheiden, ob Sie zunächst eine kostenpflichtige ausführliche Beratung in Anspruch nehmen möchten oder ob Sie mich unmittelbar mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen möchten.
- Eine ausführliche Erstberatung beinhaltet eine Einschätzung Ihres Falls auf der Grundlage Ihrer Angaben. Es geht hier in der Regel um Erfolgsaussichten, Risiken und verschiedene Handlungsalternativen um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Beratung und Strategie
- Nach Erteilung des Auftrags und der Bevollmächtigung zur Vertretung gibt es verschiedene Möglichkeiten
- außergerichtliche Vertretung: Der Streit ums Kind entscheidet sich häufig außerhalb des Gerichtssaals. Ich begleite und berate Sie bei der Kommunikation mit dem Jugendamt, Gutachtern, dem anderen Elternteil und sonstigen Beteiligten. Viele Konflikte entstehen durch Kommunikation und können durch eine Veränderung der Kommunikation gelöst werden. Selbst bei unlösbaren Konflikten bietet die Begleitung und Leitung der außergerichtlichen Kommunikation häufig die Grundlage für ein erfolgreiches gerichtliches Verfahren.
- falls gewünscht und erforderlich ziehen wir Teammitglieder mit psychologischem und/oder pädagogischem Hintergrund zur Problemlösung hinzu. Multidisziplinäre Zusammenarbeit ist ein guter Weg zur Streitbeilegung oder bildet eine starke Grundlage für ein gerichtliches Verfahren.
- Gerichtliche Vertretung: Nach der Beauftragung erfolgt die Bestellung bei Gericht und die Anforderung der Akten, sofern schon welche vorhanden sind.
Umsetzung der Ziele und Strategien
- Nach der Einarbeitung erfolgt ein weiterer Besprechungstermin, bei dem verschiedene Handlungsoptionen mit den jeweiligen Erfolgsaussichten und Risiken, das weitere Vorgehen und mögliche Strategien besprochen werden.
Die erste Einschätzung hinsichtlich Erfolgsaussichten, Strategien, Risiken und Handlungsalternativen wird überprüft und gegebenenfalls angepasst.
- Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Ziele und Strategien. Das kann von der Begleitung zum Hilfeplangespräch, über die Verfahrenseinleitung, Gutachtenanalyse bis hin zur Vertretung vor Amts- und Oberlandesgericht reichen.
Was passiert nach der ersten Kontaktaufnahme?
- Ihre Angaben werden von mir bewertet. Per Mail oder per Telefon erhalten Sie ein erstes kostenfreies Feedback und eine erste Einschätzung Ihres Falls.
- Nach dieser ersten Einschätzung können Sie entscheiden, ob Sie zunächst eine kostenpflichtige ausführliche Beratung in Anspruch nehmen möchten oder ob Sie mich unmittelbar mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen möchten.
Mein Fall ist eilig – was kann ich tun?
Rufen Sie mich an. Falls ich nicht erreichbar bin, z.B. außerhalb der Geschäftszeiten (9–19 Uhr), rufe ich Sie spätestens am nächsten Tag zurück.
02151 949 61 77
werktags von 9.00–19.00 Uhr
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