Gutachten

Familiengerichtliche Gutachten

Die Qualität von Gutachten ist seit Jahren in der medialen Diskussion. Gutachten sind enorm entscheidungsrelevant, während die Qualität häufig mangelhaft ist. Wir begleiten Sie durch die familiengerichtliche Begutachtung: von der Veranlassung eines Gutachtens, einer möglichen Verweigerung bis zu einer Gutachtenkritik.

Familienpsychologische Gutachten in Gerichtsverfahren zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht und bei Kindeswohlgefahr

In gerichtlichen Verfahren zum Sorgerecht oder Umgangsrecht werden häufig psychologische Gutachten eingeholt. Gerade wenn es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht, ist ein Gutachten oft der entscheidende Baustein für die Zukunft des Kindes. In vielen anderen Rechtsbereichen geht es bei der Einholung eines Gutachtens darum, etwas festzustellen, was in der Vergangenheit liegt, zum Beispiel bei einem Gutachten zu einem Unfallhergang. Anders ist das im Familienrecht: Hier wird ein Gutachten eingeholt, um eine Prognose für die Zukunft zu stellen.

Wir können Ihnen helfen, wenn Sie...

…sich schon ab dem ersten Kontakt eine ganzheitliche Betreuung für Ihre Trennung mit Kind und ehrliche Einschätzungen für die Erfolgsaussichten von Verfahren zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht wünschen.

… nach Lösungen für Ihre Trennungsfamilie suchen, damit Ihr Kind frei und unbeschwert aufwachsen kann.

…sich für Ihre Trennung mit Kind eine Anwältin an Ihrer Seite wünschen, die Sie auch durch hochstreitige Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren begleitet und berät und als Schutzschild gegen Angriffe fungiert.

Die Ausgangssituation

In welchem Stadium einer familienpsychologischen Begutachtung befinden Sie sich und geht es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, um das Umgangsrecht oder eine Kindeswohlgefahr?

Im ersten Schritt analysieren wir Ihre Ausgangssituation.

Die wichtigste Frage dabei ist festzustellen, in welchem Stadium eines Gutachtens Sie sich befinden und um was für ein Verfahren es geht. Meistens handelt es sich um Verfahren zum Sorgerecht, besonders zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, zum Umgangsrecht oder zur Kindeswohlgefährdung. Wir besprechen außerdem Ihre Vorgeschichte und den bisherigen Kontakt zu anderen professionell Verfahrensbeteiligten, wie Verfahrensbeistand oder Jugendamt und wie sich die Trennung mit Kind bislang gestaltet hat.

Wichtig: Je früher Sie sich melden, desto mehr Handlungsoptionen haben Sie! Füllen Sie noch heute unverbindlich den kostenlosen Fragebogen aus für eine erste Einschätzung oder buchen Sie in dringenden Fällen direkt eine ausführliche kostenpflichtige Erstberatung. Für den Beratungstermin brauchen Sie nicht aus dem Haus, er findet telefonisch oder via Videocall statt. Planen Sie für die erste ausführliche Fallanalyse etwa 1 Stunde Zeit ein. Sie haben die Möglichkeit, vorab bis zu 5 wichtige Dokumente (z.B. Beschlüsse/Ergebnis von Gutachten/ problematische Kommunikation, eigene Falldarstellung) per Mail einzureichen. Die Gebühr für diesen Termin beträgt 249,90 Euro.

Die Problemanalyse

Im zweiten Schritt analysieren wir, für welches konkrete Problem ein Gutachten eingeholt wird oder wurde, wie Ihre aktuelle Verhandlungsposition ist und welche Chancen und Risiken das familienpsychologische Gutachten in Ihrem konkreten Fall bietet.

Am häufigsten werden familienpsychologische Gutachten eingeholt, wenn es um die Erziehungs- und Umgangsfähigkeit der Eltern geht. Glaubwürdigkeitsgutachten werden erstellt, wenn es um Aussagen des Kindes zu Gewalt oder den Verdacht auf sexuellen Missbrauch geht. Der Streit hinter dem Gutachten, also ob es um eine Kindeswohlgefahr, die Einrichtung eines Wechselmodells oder begleiteten Umgangs oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht, hat Auswirkungen auf die Risikoanalyse. Oft vermischen sich die Problemfelder.

Ein Streit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bricht aus, weil die Eltern sich gegenseitig eine Kindeswohlgefährdung vorwerfen. Eine typische Konstellation ist ein Vater, der das Kind im Wechselmodell betreuen möchte und der Mutter Bindungsintoleranz vorwirft und eine Kindeswohlgefährdung durch die Restriktion des Zugangs zu beiden Eltern und eine Mutter, die dem Vater emotionale Gewalt und Narzissmus vorwirft und eine Kindeswohlgefahr durch mangelnde Empathie dem Kind gegenüber. Es gibt natürlich viele weitere Konstellationen von der Feststellung der Notwendigkeit eines begleiteten Umgangs oder Umgangsausschlusses, der Frage nach Vernachlässigung des Kindes und der Erziehungsfähigkeit beider Eltern bis hin zu der Frage, ob nach der Trennung ein Umzug mit Kind möglich ist oder nicht.

Wenn das Gutachten bereits vorliegt überprüfen wir zunächst die wesentlichen Faktoren eines familienpsychologischen Gutachtens und den Beweisbeschluss. Wir besprechen außerdem den Gang des Verfahrens und den Verlauf Ihrer Trennung mit Kind und Ihre Verhandlungsposition vor dem Hintergrund der rechtlichen Grundlagen.

Wenn Sie Ihre Situation lieber direkt schildern wollen, können Sie einen per E-Mail einen Beratungstermin buchen. Für den Beratungstermin brauchen Sie nicht aus dem Haus, er findet telefonisch oder via Videocall statt. Planen Sie für die erste ausführliche Fallanalyse etwa 1 Stunde Zeit ein. Sie haben die Möglichkeit, bis zu 5 wichtige Dokumente (z.B. Beschlüsse/Ergebnis von Gutachten/problematische Kommunikation, eigene Falldarstellung) per Mail einzureichen. Die Gebühr für diesen Termin beträgt 249,90 €.

Das Lösungskonzept

Im dritten Schritt informierenwir Sie über das Ergebnis der ersten Analyse
des Gutachtens bzw. welche konkreten Handlungsoptionen Sie haben.

Die Handlungsoptionen sind abhängig von dem Stand im Verfahrensverlauf, in dem Sie sich befinden. Für ein gutes Gutachten ist ein guter Beweisbeschluss erforderlich und ein
qualifizierter Gutachter oder Gutachterin. Die Teilnahme an einer Begutachtung ist stets freiwillig. Ob die Ablehnung der Teilnahme sinnvoll ist oder die
Teilnahme Sie schneller zu einer Konfliktlösung bringt ist wesentlich abhängig von Ihrem Ziel und Ihrer Verhandlungsposition. Eine pauschale Verweigerung der
Begutachtung ist nicht sinnvoll. Auf der anderen Seite ist eine pauschale Zustimmung zu jeder Beweisfrage des Gutachters oder der Gutachterin auch nicht
zielführend. Eine oft unterschätzte dritte Option ist es, eine Problemlösung zu finden, die die Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens überflüssig
macht.

Wenn das Gutachten bereits in der Welt ist besprechen wir, ob eine methodenkritische Stellungnahme durch uns als Juristen sinnvoll ist oder ob ein Privatgutachten bzw. eine methodenkritische Stellungnahme durch einen Psychologen oder eine Psychologin zielführend ist.

Außerdem prüfen wir, ob es Handlungsalternativen gibt, die eine Gutachtenkritik unnötig macht und Ihnen dabei viel Aufwand und Geld sparen können.

Transparenz ist entscheidend, um Vertrauen zu schaffen. Vertrauen ist entscheidend, um zum Ziel zu gelangen. Unser Ziel ist es, Ihren Wunsch nach einem friedlichen und unbelasteten Leben nach der Trennung mit Kind umzusetzen, damit ihr Kind frei und unbeschwert aufwachsen kann.

Die Zusammenarbeit

Gutachtenkritik, Mandatsübernahme oder Hintergrundberatung
Mit dem erarbeiteten Handlungskonzept besprechen wir die weitere Zusammenarbeit.

Vollständige Übernahme des Mandats

Wir übernehmen bundesweit Fälle und reisen zu den Terminen persönlich an und greifen bei Fällen mit familiengerichtlichen Gutachten in der Regel nicht auf Terminvertreter zurück, außer Sie wünschen das ausdrücklich. Vor den Terminen arbeiten wir über E-Mails, Telefonate und Videocalls zusammen und vereinbaren nach Wunsch auch persönliche Treffen. Wir begleiten Sie nach Absprache zu Terminen bei dem Gutachter oder der Gutachterin, sowie zu Terminen beim Jugendamt. Sofern eine Begleitung nicht zielführend erscheint, besprechen wir die Termine vor und nach der Durchführung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Wenn das Gutachten bereits erstellt wurde, erarbeiten wir eine kritische Stellungnahme und arbeiten mit Psychologen für eine methodenkritische Stellungnahme und die Erstellung von Privatgutachten zusammen.
Neben der „Vollvertretung“ vor Gericht und der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit, gibt es auch weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Hintergrundberatung

Neben der vollständigen Übernahme des Mandats bieten wir auch bei psychologischen Gutachten im Familienrecht eine Hintergrundberatung an. Dabei treten wir nicht nach außen auf, sondern besprechen mit Ihnen, auf welche Faktoren Sie achten sollten und wie Sie Ihre Verhandlungsposition im familienpsychologischen Gutachten oder wenn Sie sich gegen die Teilnahme an einem familienpsychologischen Gutachten entscheiden, anpassen können, um Ihr individuelles Ziel zu erreichen.

Ihr individuelles Ziel kann dabei z.B. sein:

  • endlich den Umzug mit Kind nach der Trennung realisieren
  • endlich ein/kein Wechselmodell
  • endlich sicher vor ständigem Streit und Übergriffen
  • endlich Umgang
  • endlich begleiteter Umgang
  • endlich keiner mehr, der sich in meinen Alltag einmischt
  • endlich das alleinige Sorgerecht
  • endlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • endlich eine friedliche Elternschaft nach der Trennung realisieren

Wir sind für Sie da in jeder Phase des Verfahrens. Dabei entscheiden Sie, wie viel oder wenig Beratungsbedarf Sie haben. So haben Sie jederzeit die volle Kostenkontrolle.

Füllen Sie jetzt den Fragebogen zur kostenfreien Ersteinschätzung aus.
In der Regel melden wir uns innerhalb von 48 Stunden per E-Mail bei Ihnen zurück.

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