Mediation – was ist das und wann ist sie sinnvoll

Bei Scheidungen und Trennungen mit Kindern gibt es unfassbar viele Bereiche zu regeln.

Wo sollen die Kinder leben? Welches Umgangsmodell soll vereinbart werden? Wer zahlt wem wie viel Unterhalt? Und was passiert mit dem gemeinsamen Eigenheim?

Dabei sind die Fronten oft so verhärtet, dass gemeinsame Gespräche ohne neutrale dritte Person nicht mehr funktionieren, obwohl beide Parteien an einer Lösung interessiert sind.

Um dich genau an diesem Punkt zu unterstützen und einen möglichen, teuren Rechtsstreit abwenden zu können, kann die Kanzlei Trennung mit Kind dir dank unserer Rechtsanwältin und ausgebildeten Mediatorin Eva Gschwendtner verschiedene Mediationsmodelle anbieten.

Klassische Mediation und Pendelmediation

Es kann eine „klassische“ Mediation stattfinden, in einem gemeinsamen Termin in unseren Büroräumen in Berlin oder im Rahmen eines Online-Meetings.

Zudem bieten wir auch eine Pendelmediation an. Hier wird erst mit der einen und dann mit der anderen Partei gesprochen, um die Wünsche und Ziele weiterzugeben und zwischen den Parteien zu vermitteln. Eine Pendelmediation ist sinnvoll, wenn die Parteien sehr streitig sind und den direkten Austausch scheuen, sie jedoch gleichzeitig ein Gerichtsverfahren vermeiden wollen und einzelne konkrete Themen geklärt werden müssen.

Und wie läuft eine Mediation ab?
  1. Einstieg: Zu Beginn einer Mediation lernen die Parteien den oder die Mediator*in kennen und es wird eine Mediationsvereinbarung getroffen. In dieser werden die Kosten und die Ziele der Mediation vereinbart.
  2. Konfliktthemen sammeln: Sodann werden die Themen gesammelt, die zu Konflikten führen, die die Parteien bewegen und zu denen sie sich Lösungen wünschen.
  3. Interessen und Bedürfnisse: Ein wesentliches Element der Mediation ist die Ermittlung der individuellen Bedürfnisse und Interessen. Was ist den Parteien wichtig?
  4. Lösungsvorschläge: Gemeinsam werden in einem Brainstorming Lösungsvorschläge gesammelt. Die/der Mediator*in gibt hierbei Tipps und vermittelt Lösungswege.
  5. Bewertung: Die Lösungsvorschläge werden in der Mediation bewertet und in einem Vertrag festgehalten.
  6. Rechtliche Prüfung: Bevor der Vertrag von den Parteien unterschrieben wird, soll er rechtlich geprüft werden. Hierzu gehen beide Parteien unabhängig voneinander in eine rechtliche Beratung. Wichtig ist, dass auch die Rechtsanwält*innen den Prozess der Mediation unterstützen und den Konflikt nicht wieder befeuern.
  7. Abschlussvereinbarung: Die/der Mediator*in formuliert eine Abschlussvereinbarung mit allen Lösungsvorschlägen. Diese Abschlussvereinbarung muss zu bestimmten Themen notariell beurkundet werden und stellt dann eine verbindliche Trennungsfolgenvereinbarung dar.
Mediation: Ein Raum für Gedanken und Gefühle

Grundsätzlich stellt die Mediation einen Raum zur Verfügung, in dem alle Gedanken und Gefühle Platz finden und die Beteiligten eigenverantwortlich an einer Lösung arbeiten können. Es findet keine rechtliche Beratung statt, sondern eine gezielte, neutrale Unterstützung durch den/die Mediator*in – bei uns Rechtsanwältin Eva Gschwendtner –  bei der im besten Fall alle mit dem Ergebnis zufrieden sind und der Konflikt im Sinne aller Familienmitgliedern beigelegt oder vermieden werden kann.

Wenn Du Interesse an einem Termin mit unserer Mediatorin Eva Gschwendtner hast, wende dich gerne an kanzlei@trennungmitkind.org mit dem Betreff „Mediation“.

Anwaltsmediation

Ein*e Anwalt*in, die eine Angelegenheit als Mediator*in begleitet hat, darf in diesem Fall keinen der beiden Beteiligten als Anwalt*in vertreten.

Daher gibt es als Alternative zur Mediation auch die Anwaltsmediation. In diesem Fall haben die Beteiligten (also in Familiensachen du und z. B. der andere Partner) jeder eine*n eigene*n Anwalt*in. Im Rahmen eines 8-Augen-Gesprächs können sich die Parteien und ihre Anwälte an einen Tisch setzen und gemeinsam gute außergerichtliche Lösungen für alle erarbeiten.

Der Vorteil ist, dass du dir einen langwierigen und möglicherweise kostenintensiven Rechtsstreit vor Gericht ersparst.

©Karola Rosenberg