Hilf dir selbst – Unsere „Spezialfälle“

Hilf dir selbst, dann helfen wir dir! –  Unsere „Spezialfälle“ in der Kanzlei

Immer wieder gibt es in unserem Kanzleialltag diese „Spezialfälle“. Ein Spezialfall ist es dann, wenn es um Gewalt geht – und zwar häufig um unsichtbare Gewalt. Und immer wieder ist es nahezu unmöglich, diese Gewalt für Dritte greifbar zu machen.

Daher ist es umso wichtiger, so schnell wie möglich Beweise zu sammeln und vor allem zu sichern!

Wenn uns in einer Trennungsangelegenheit von den Mandant*innen Krankenhausberichte, Polizeiberichte, Gewaltschutzanordnungen oder ähnliche Dokumente vorgelegt werden können, sind wir erst einmal erleichtert. Das klingt vielleicht komisch, ist aber so. Denn dann gibt es greifbare Beweise für Gewalt während oder auch nach der Trennung.

Daher unserer dringender Tipp an dich: Dokumentiere und sammle Beweise!

Erstelle z. B. Protokolle, wenn du von deinem/deiner Ex gestalkt wirst. Führe ein Tagebuch darüber, wann er/sie dir zum Einkaufen gefolgt ist, wann er/sie wieder in Dauerschleife versucht hat, dich anrufen, wann und wie lange er/sie vor deiner Tür herumgelungert hat.

Sichere die Chatnachrichten und E-Mail-Nachrichten über Beschimpfungen, Beleidigungen, tränenreiche Nachrichten, Absagen von Umgängen und so weiter, und so fort. Und zwar nicht irgendwann, sondern am besten sofort! Denn Dank der Lösch- und Veränderungsfunktionen der sozialen Medien (z. B. WhatsApp) verlierst du im schlimmsten Fall wertvolle Informationen und möglicherweise auch Beweise.

Kämpfen musst du trotzdem!

All das hilft uns weiter, dir zu helfen. Und trotzdem muss dir klar sein, dass du möglicherweise gegen Windmühlen kämpfen wirst. Zum Beispiel beim Sorgerecht. Immer wieder hören wir von Mandant*innen, dass Behörden trotz nachweisbarer Gewalt gegen den Elternteil davon ausgehen, dass das gemeinsame Sorgerecht unproblematisch weiter ausgeübt werden kann.

In solchen Fällen verdrehen wir oft die Augen. Denn: Es bedarf keiner Kindeswohlgefahr, um das Sorgerecht auf einen Elternteil zur alleinigen Ausübung zu übertragen! Es muss nur dem Wohl der Kinder dienen!

Wichtig: Das Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht, also von der Zeit, die die Kinder mit dem anderen Elternteil verbringen. Beim Sorgerecht geht es darum, Entscheidungen zu treffen. Wird das Kind geimpft oder nicht? Zu welcher Schule oder in welchen Kindergarten soll es gehen? Findet eine Taufe statt? Kann die Anmeldung zu Ergo-, Logo-, oder Psychotherapie erfolgen?

Nach gewaltvollen Beziehungen, in denen völlig klar ist, wer der oder die Aggressor*in war oder ist, ist es richtig, wenn durch das alleinige Sorgerecht weitere Gewalt verhindert wird. Und auch so profane Gründe, wie die Erleichterung des Leben des betreuenden Elternteils sind relevant für das Kindeswohl. Denn nur so werden  Ressourcen frei, die gerade nach einem langen Leidensweg – evtl. geprägt von Gewalt und Missbrauch  – wichtig sind. Diese frei gewordenen Ressourcen können unmittelbar deinem Kind zugutekommen. Keine Gerichtsverfahren, um die alleinige Entscheidungsbefugnis für einen Ergo-Therapieplatz zu erhalten, keine gefühlten 270 E-Mails mit dem anderen Elternteil, weil er/sie nicht will, dass das Kind in den XYZ-Kindergarten angemeldet wird u. s. w..

Warum bei offensichtlicher und dokumentierter Gewalt irgendwer noch auf die Idee kommen kann, dass es für irgendjemanden –  außer den Täter*innen  – gut ist, wenn die Eltern gezwungen werden, sich für sorgerechtliche Entscheidungen an einen Tisch zu setzen oder auch nur E-Mails auszutauschen und „freundlich“ darüber zu diskutieren, ob die A-Schule oder die B-Schule das bessere pädagogische Konzept hat, wird uns wahrscheinlich immer wieder ein Rätsel bleiben.

Doch genau diese „Spezialfälle“ sind unser Spezialgebiet. Und genau für solche Fälle haben wir uns auf das Kindschaftsrecht spezialisiert.

Wenn du dich in deinem „Spezialfall“ beraten lassen möchtest, dann fülle gerne den Erstberatungsfragebogen auf unserer Homepage aus. Hier ist der Link zu unserer Homepage: Kostenlose Einschätzung – Trennung mit Kind | Kanzlei für Kindschaftsrecht und Familienrecht (rechtsanwalt-sorgerecht.de)

Lies mal hier!

Zum Thema „die heilige Kuh des gemeinsamen Sorgerechts“ hat Rechtsanwältin Karola Rosenberg auch einen tollen Beitrag für die Online-Zeitschrift Legal Layman geschrieben. Lesen kannst du diesen unter Gewalt und Sorgerecht | Legal Layman.

© Karola Rosenberg