Elternschaft ist nicht gleich Elternschaft…

…und das schon gar nicht nach der Trennung mit Kind.

In unserer Kanzlei gibt es unterschiedliche Szenarien der Elternschaft und wir besprechen sodann, welche Form der Elternschaft realistisch erreichbar ist.

Nachfolgend zeigen wir euch die Elternschaften, die häufig Grundlage für unsere tägliche Kanzleiarbeit sind.

Es gibt natürlich noch viele weiteren Formen der Elternschaft. Bei unserer Übersicht geht es uns darum, die typischen Konflikt-Konstellationen zu beschreiben.

Kooperative Elternschaft:

Das ist die Elternschaft, von der alle immer reden und die sich natürlich auch die meisten wünschen. Die ist aber nur erreichbar, wenn es zwei mitwirkungsbereite Eltern gibt. Unabhängig vom Beziehungsstatus der Eltern bleiben sie gemeinsam verantwortlich für das Kind, unterstützen sich gegenseitig und finden Kompromisse, wenn sie sich nicht einig sind.

Das Problem: Eine kooperative Elternschaft lässt sich nicht verordnen – auch nicht durch diverse Elternberatungen

Parallele Elternschaft:

In dieser Elternschaft hat jeder Elternteil seinen eigenen „Tanzbereich“. Die Elternebene funktioniert grundsätzlich, wenn die Verantwortungsbereiche klar definiert und getrennt sind.

Bei dieser Elternschaft müssen evtl. Vollmachten erteilt oder auch das Sorgerecht ganz oder teilweise auf einen Elternteil übertragen werden. Eine verbindliche Umgangsregelung sollte ein MUSS sein, um nicht ständig über Zeiten und Übergaben zu diskutieren

Konträre Elternschaft

Wenn einer „Hüh“ sagt, sagt der andere „Hopp“. Schon aus Prinzip! Wenn die Kinder hier entlastet werden sollen, geht das nur über strikt gezogene Grenzen. Doch auch dann müssen die Kinder ihren Resilienz-Muskel  regelmäßig trainieren. Denn so ziemlich alles, was bei einem Elternteil richtig ist, ist beim anderen falsch.

Friedliche und einvernehmliche Lösungen sind hier eine Illusion.

Ein-Elternschaft

Elternschaft kann auch nur aus einem Elternteil für das Kind bestehen. Dafür kann es viele Gründe geben.

In den meisten Fällen ist Hintergrund, dass der andere Elternteil kein oder kaum Interesse an der Elternschaft hat.

In anderen Fällen ist es so, dass der Kontakt und/oder die Verantwortung für das Kind gerichtlich auf nur ein Elternteil übertragen wurde.

©Karola Rosenberg