Denke schon jetzt an die Reisevollmacht

Die Ferien stehen vor der Tür? Und der lang ersehnte Urlaub mit deinem Kind auch? Doch hast du dabei auch schon an die Reisevollmacht gedacht?

Na klar, rein rechtlich gesehen, brauchst du – gerade, wenn du ins in europäische Ausland, also z. B. nach Mallorca reist – keine Reisevollmacht. Aber im echten Leben können dir am Flughafen oder am Grenzübergang plötzlich Beamte oder Sicherheitsleute gegenüber stehen, die keine Experten im Familienrecht sind und dir die Einreise mit deinem Kind ohne Reisevollmacht nicht erlauben. Bekannt für Stress bei der Einreise ist in Europa z. B. Griechenland.

Das gleiche gilt natürlich, wenn du deinen Ferienumgang mit einer Reise verbinden möchtest. Denn: Jeder Elternteil hat das Recht auf einen entspannten Urlaub mit Kind im Rahmen seines Umgangs/seiner Betreuungszeit!

Du kannst mit dem anderen Elternteil über solche Dinge sprechen? Perfekt!

Wenn du mit dem anderen Elternteil über solche Dinge vernünftig sprechen kannst, dürfte die Erteilung einer Reisevollmacht kein Problem sein.

Darum kann eine Alleinentscheidungsbefugnis wichtig sein!

Sollte der andere Elternteil sich jedoch gegen die Erteilung einer Reisevollmacht wehren, musst du entweder damit rechnen, dass der Urlaub am Flughafen oder an der Grenze zu Ende ist oder aber du stellst vorsorglich bei Gericht einen Antrag auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis für deine Reise. Dann kann es zwar sein, dass das Gericht deinen Antrag zurückweist und erklärt, dass du eine solche Alleinentscheidungsbefugnis für deinen Urlaub in Griechenland doch gar nicht brauchst, weil eine Reisevollmacht für deinen Urlaub gar nicht erforderlich ist.  Aber dann hast du es schwarz auf weiß und kannst mit diesem Beschluss in der Tasche, am besten sogar noch in die Landessprache übersetzt, deinen Urlaub mit Kind antreten.

Negativbescheinigung

Solltest du das alleinige Sorgerecht haben, brauchst du zwar keine Reisevollmacht. Du solltest dir aber vorsichtshalber beim Jugendamt eine sogenannte Negativbescheinigung holen, also eine Bescheinigung, dass  nicht das gemeinsame Sorgerecht besteht, sondern du das alleinige Sorgerecht hast.

Hast du noch keine Reisevollmacht oder gibt es Probleme mit dem anderen Elternteil? Dann melde dich gerne über den Erstberatungsfragebogen in unserer Kanzlei. Hier ist der Link: Kostenlose Einschätzung – Trennung mit Kind | Kanzlei für Kindschaftsrecht und Familienrecht (rechtsanwalt-sorgerecht.de)

© Karola Rosenberg