Wer bestimmt was beim Umgang?

Wer fährt wen wann wohin und wer ist schuld daran?

Grundsätzlich ist der Umgangsberechtigte verpflichtet, das Kind abzuholen und auch wieder zurück zu bringen.

WOHIN die Umgangsberechtigten fahren ist ihre eigene Sache. Jedenfalls bis zur Grenze der Kindeswohlgefährdung. Und das gilt auch für die Feiertags- und Ferienregelung hat das OLG Brandenburg beschlossen.


Und weil das WO des Umgangs Sache des Umgangsberechtigten ist, muss derjenige dann auch die Fahrt bzw. den Transport organisieren. Der betreuende Elternteil hat kein Recht hier bestimmend einzugreifen. Jedenfalls solange auch hier wieder keine Gefahr für das Kind entsteht.

Wenn jetzt das Auto zusammenbricht, das Fahrrad kaputt ist und die Bahn streikt und eine riesige Flutwelle kommt, ist dass das Problem des Umgangsberechtigten. Die Lösung muss der finden, der das Problem hat. Sagt jedenfalls das OLG Brandenburg.

Urheber: Karola Rosenberg

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