Wer zahlt den Mehrbedarf?
Wenn Eltern nach der Trennung die Kinder im Residenzmodell betreuen, also einer die Kinder hauptsächlich betreut und der andere Unterhalt zahlt und ein Umgangsrecht hat, ist es grundsätzlich Sache des betreuenden Elternteils, also meistens der Mutter, die Betreuung zu organisieren und dafür zu bezahlen.
Da ist es auch egal, dass die Betreuung vielleicht dringend notwendig ist, weil die Arbeit ruft und die Lebensmittel sich nicht durch sehr viel Liebe bezahlen lassen. Der Barunterhalt des Kindes ist ja schließlich gesichert und ein Ausgleich soll über die Anrechnung der Betreuungskosten beim Betreuungs- oder nachehelichen Unterhalt stattfinden… theoretisch.
ABER!
Natürlich gibt es ein „Aber“ und natürlich gibt es eine Möglichkeit, die Kosten doch aufzuteilen.
Wenn die Kinderbetreuung nicht primär dafür notwendig ist, dass die Mutter (oder der Vater) arbeiten gehen kann, sondern dafür, dass das Kind altersgemäß gefördert wird und soziale Kontakte und Freundschaften pflegt, sind die Kindergartenkosten der MEHRBEDARF des Kindes. Das ist regelmäßig bei Kindergarten, Hort und Kindertageseinrichtungen der Fall.
Und das, was das Kind „mehr“ braucht, müssen die Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen bezahlen.
Mehrbedarf sind Kosten, die regelmäßig anfallen und die über den üblichen Lebensbedarf hinausgehen und deshalb nicht von den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle erfasst werden.
Urheber: Karola Rosenberg
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