Das Jugendamt als Kinder-Klau-Behörde?
Bei Überforderung und dem großen Wunsch, endlich professionelle Hilfe zu bekommen, ergibt das erste „googeln“, dass man Unterstützung beim Jugendamt beantragen kann, wenn es Probleme um und mit Kindern gibt.
Beim zweiten „googeln“ findet man die Schlagzeilen: „DAS JUGENDAMT ALS KINDER-KLAU-BEHÖRDE!“
Wie immer gilt: Angst ist ein schlechter Ratgeber. Außerdem ist es Quatsch das Jugendamt pauschal als „Kinderklaubehörde“ zu bezeichnen. Wie überall gibt es natürlich auch bei den Jugendämtern Fehlentscheidungen. Daher kann man eine gewisse Vorsicht durchaus nachvollziehen. Aber sich aus der Vorsicht heraus gar keine Hilfe zu holen, obwohl man die dringend braucht, ist viel riskanter.
Wenn es eine Belastungs- und Überforderungssituation gibt, muss man damit rechnen, dass das irgendwann irgendjemand mitbekommt und eine Gefährdungsmitteilung an das Jugendamt macht. Und wenn es der/die missgünstige Ex ist oder die kinderhassenden Nachbarn.
In dieser Situation ist es am besten, wenn man sich schon proaktiv Unterstützung gesucht hat. Unterstützung kann heißen, eine Psychotherapie, die Hebamme, eine Elternberatung, ein Fortbildungskurs, eine Reinigungskraft, eine Haushaltshilfe, die ggf. auch über die Krankenkasse finanziert wird oder eben eine Familienhilfe, die über das Jugendamt finanziert wird. Es ist die eigene Entscheidung! Suche aktiv Hilfe, die auf die eigene Situation und dem Bedürfnis nach Diskretion und Sicherheit angepasst ist. Problem erkannt, Problem gebannt. Jedenfalls häufig.
Und genau so sieht es auch das Gesetz in § 1666 BGB.
⚖️Maßnahmen zum Schutz der Kinder können getroffen werden, wenn die Eltern nicht willens oder nicht in der Lage sind, die Gefahr zu beseitigen.
Indem Du Dir Hilfe geholt hast, bevor oder sofort, wenn jemand eine Gefährdung der Kinder z.B. wegen Überforderung der Eltern, gemeldet hat, hast du die Gefahr erkannt und Maßnahmen ergriffen (Hilfe holen/Hilfe annehmen), um die Gefahr zu beseitigen.
Urheber: Karola Rosenberg, Foto: AdobeStock